Justiz in Not


Fehlendes Personal schadet dem Rechtsstaat

Klare Absage zu weiteren Einsparungsplänen der Bundesregierung im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Aufgrund der ständig fortschreitenden Planstelleneinsparungen im Kanzleibereich herrscht bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eklatanter Personalmangel. Zwischen 2009 und 2019 wurden im Kanzleibereich die systemisierten Planstellen um ein Fünftel reduziert.

Das hat zu einer extremen Steigerung der Arbeitsbelastung und damit einhergehend zu einem deutlichen Anstieg der Langzeitkrankenstände und Burnout-Fälle sowie zu einem schwierigen Betriebsklima geführt. Gleichzeitig sinkt die Attraktivität der Justizarbeitsplätze.

Dies hat dramatische Folgen: Aufgrund der Abfertigungsrück-stände in den Gerichtskanzleien erlangen etwa sämtliche von einem Strafurteil zu verständigenden Stellen (wie Strafregisteramt, Fremdenpolizei, Führerscheinbehörde) davon teilweise erst etwa ein halbes Jahr später Kenntnis.

Die Justiz kann keine weiteren Kürzungen mehr verkraften. Um den Dienstbetrieb geordnet weiterführen zu können, benötigt die Justiz mehr Personal.

Mit Kompetenz und Engagement arbeiten die Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter im Dienste der Gesellschaft und stützen damit die Rechtssicherheit und den Wirtschaftsstandort Österreich.


Personalnot und Budget kürzungen gefährden dieses Service!

Trotz massiver Einsparungen in den letzten Jahren sind für 2020 wieder drastische Einschnitte angekündigt. Die Justizgewerkschaft lehnt das kategorisch ab und hat dazu einen Forderungskatalog vorgelegt:

  • Es darf ab dem Jahr 2020 keine weiteren Planstellenkürzungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften geben.

  • Zur Abfederung der anstehenden Pensionierungswelle sind zeitnah Ausbildungsplanstellen einzurichten. Bei der langen Ausbildungszeit im Justizdienst ist JETZT dringender Bedarf gegeben.

  • Bereitstellung der erforderlichen Budgetmittel für Personal und Sachausgaben, um einen geordneten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Faire Arbeitsbedingungen und menschenwürdige, den ergonomischen Vorschriften entsprechende Arbeitsplätze, sind wesentliche Faktoren für einen funktionierenden Justizbetrieb.
  • Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Justizarbeitsplätze. Durch die Einsparungen der letzten Jahre ist ein schwieriges Betriebsklima entstanden. Auf vielen Dienststellen kämpfen wir mit Langzeitkrankenständen und Burnout ebenso wie mit der Tatsache, dass Kolleginnen und Kollegen im vermehrten Ausmaß vom Justizdienst weggehen und Ersatz am Arbeitsmarkt kaum zu kriegen ist.

Für die Abdeckung des finanziellen Bedarfs für diese Planstellen benötigen wir bundesweit zusätzlich ca. 20 Millionen Euro. Für den Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz bedeutet das einen Personalbedarf von 30 Ausbildungsplanstellen und 4 Millionen Euro Zusatzbudget.


Plakataktion der Justizgewerkschaft.

OTS-Presseaussendung

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